Unified Patent Court (UPC) – Ihre Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht
Durchsetzung und Verteidigung von Europäischen Patenten vor dem UPC
Wir vertreten unsere Mandanten direkt und effizient vor dem Unified Patent Court (UPC) in allen Arten von Patentstreitigkeiten – insbesondere in
- Patentverletzungsverfahren,
- Nichtigkeitsklagen,
- einstweiligen Maßnahmen.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung aus mehreren erfolgreich geführten UPC-Verfahren, sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite. Unsere Fälle haben international mediale Aufmerksamkeit erlangt und wir wurden für unsere Vertretung vor dem UPC unsere bereits mehrfach ausgezeichnet.
Als Patentanwälte und European Patent Litigators verbinden wir technisches Detailverständnis mit prozessualer Erfahrung und vertreten unsere Mandanten vor dem Unified Patent Court in einer klar strukturierten, strategisch durchdachten und kosteneffizient Weise. Die direkte Vertretung vor dem UPC durch Patentanwälte ermöglicht kurze Entscheidungswege, eine stringente Argumentation und eine wirtschaftlich optimierte Prozessführung.
Strategische Beratung für UPC-Verfahren
Die Einführung des UPC hat das europäische Patentsystem grundlegend und tiefgreifend verändert. Ein einziges Verfahren kann weitreichende Wirkung für eine Vielzahl europäischer Länder entfalten. Umso wichtiger sind:
- eine klare Prozessstrategie,
- fundierte Risiko- und Kostenabwägungen sowie
- ein tiefes Verständnis der prozeduralen Besonderheiten des UPC.
Wir unterstützen unsere Mandanten bereits vor Einleitung eines Verfahrens, etwa bei der Bewertung von Durchsetzungs- oder Verteidigungsoptionen, bei Opt-out-Strategien sowie bei der Vorbereitung komplexer, technisch anspruchsvoller Streitverfahren.
Was ist das Einheitliche Patentgericht?
Der Unified Patent Court (UPC) ist ein spezialisiertes europäisches Patentgericht, das über Verletzungs- und Nichtigkeitsfragen im Zusammenhang mit
- Einheitspatenten sowie
- klassischen Europäischen Patenten (sofern nicht durch Opt-out ausgenommen) entscheidet.
Das UPC ist mit Zentralkammern in München und Paris und lokalen Kammern in verschiedenen europäischen Ländern organisiert und mit hoch spezialisierten, patentstreiterfahrenen Richtern besetzt. Die bisherigen Entscheidungen zeigen, dass Verfahren vor dem UPC zügig geführt und rechtlich wie wirtschaftlich ausgewogene Entscheidungen getroffen werden.
Das Einheitspatent
Das Einheitspatent ist ein eigenständiges Instrument des europäischen Patentsystems und entfaltet Patentschutz in mehreren europäischen Ländern, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Es wirft eigene strategische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf Kosten, Risikoprofil und Unternehmensgröße.
Eine ausführliche Darstellung unserer Dienstleistungen zum Einheitspatent finden Sie hier.
UPC in Kraft
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowenien
Unterzeichnet
- Griechenland
- Irland
- Slowakei
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
Keine Teilnahme
- Kroatien
- Polen
- Spanien
Warum wir?
- Ausgewiesene Erfahrung in UPC-Verfahren
- Direkte Vertretung vor dem Unified Patent Court
- Technische und rechtliche Expertise aus einer Hand
- Kosteneffiziente Prozessführung, insbesondere auch für technologiegetriebene und kleinere Unternehmen
- Medial beachtete Fälle und mehrfach ausgezeichnete Arbeit
Wenn Sie Ihre Patentstreitigkeit vor dem UPC strategisch durchdacht, effizient und auf höchstem fachlichem Niveau führen möchten, sind wir Ihr Ansprechpartner.